Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG)

Jeder Betrieb ab einem Beschäftigten ist zu seiner eigenen Unterstützung verpflichtet, einen Arbeitsmediziner (ASiG §3) und eine Sicherheitsfachkraft (ASiG §6) zu bestellen. Dieser Verpflichtung werden Sie auch gerecht, wenn Sie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung bei einem überbetrieblichen Dienstleister platzieren. Diese Aufgaben können wir für Sie übernehmen.

Wir sind als staatlich anerkannte Fachkräfte für Arbeitssicherheit im überbetrieblichen Dienst bei allen Berufsgenossenschaften zugelassen. Derzeit betreuen wir bundesweit über 400 Betriebe aus den unterschiedlichsten Branchen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Wir sind Mitglied im Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI) und bilden wir uns regelmäßig durch Schulungs- und Informationsveranstaltungen fort. Wir pflegen Kontakte zu Berufsgenossenschaften unserer Kunden und den staatlichen Aufsichtsbehörden. Wir führen Informationsveranstaltungen durch.

Sollten Sie an einer kostengünstigen und maßgeschneiderten Betreuung Ihres Unternehmens interessiert sein, dann stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenfreies umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.

Gefährdungsbeurteilung:

Die Gefährdungsbeurteilung basiert auf den §§ 5 und 6 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Durch die Gefährdungsbeurteilung werden im Vorfeld Gefährdungen ermittelt, denen gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen begegnet werden kann. Mit dieser Beurteilung fängt der Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers an.

Der Arbeitgeber, oder von ihm nach § 7 ArbSchG beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Dabei soll sich der Unternehmer von Experten, insbesondere einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Brandschutzbeauftragten und einem Betriebsarzt unterstützen lassen.

SOS-Studie

Bei dieser neutralen Studie begehen wir Ihren Betrieb. Es werden Problembereiche fotografiert und dokumentiert. Vorrangiges Ziel ist die Sensibilisierung für Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit.

Mit dieser Studie erhalten Sie ein Mittel, welches nicht nur zu sichereren Arbeitsplätzen führt. Langfristig erreichen Sie damit bei Ihren Mitarbeitern ein stetiges und selbstbewusstes Verhalten, das den gewünschten Ordnungszustand schafft oder aufrechterhält.

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