Arbeitsmedizin

Qualitätsmanagement

Arbeitsmedizin gemäß AsiG

Als Unternehmer sind Sie für die gesundheitlichen Belastungen Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich (Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz). Mit unserer Beratung möchten wir Ihnen helfen den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen

Aus einer professionellen Beurteilung der Arbeits- und Gefährdungsbedingungen werden wir für Sie die Vorsorgeuntersuchungen auswählen, die in Ihrem Betrieb notwendig sind. Unser Grundleistungspaket besteht aus den Vorsorgeuntersuchungen G20 Lärm; G25 Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeit; G37 Bildschirmarbeitsplatz.
Sofern weitere Untersuchungen notwendig sind, können diese durch das arbeitsmedizinische Personal unseres Kooperationspartners erbracht werden.

Unser assoziierter Partner für Arbeitsmedizin kann diese Untersuchungen bei Ihnen durchführen.

Geringere gesundheitliche Risiken wirken sich in einem verminderten Krankenstand aus. Unsere arbeitsmedizinische Betreuung kann für Sie gleichzeitig zu einem wirtschaftlichen Vorteil führen.

Auch allgemein ist es für einen Unternehmer sinnvoll zu klären, ob der einzustellende Arbeitnehmer gesundheitlich in der Lage ist, den Anforderungen der zukünftigen Tätigkeit zu entsprechen. Um den Organisationsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden die Untersuchungen vor Ort erbracht

Betriebsarzt/ Arbeitsmediziner

Gemäß den Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einem Betriebsarzt (und einer Sicherheitsfachkraft) unterstützen lassen.

Die Arbeitsmedizin umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkung von Arbeit und Gesundheit und die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten. Zusätzlich unterstützt das arbeitsmedizinische Personal die Unternehmer in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Unsere Serviceleistungen, die durch entsprechend qualifiziertes Personal erbracht werden, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Hierzu gehören, neben den geforderten Angebots – und Vorsorgeuntersuchungen, auch Begehungen und die Begutachtung von Arbeitsbedingungen und Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen, Lärm, Infektionen, Stress, Bildschirmarbeit, Suchterkrankungen usw., aber auch die ergonomischen Betrachtungen der Arbeitsplätze.

Das arbeitsmedizinische Personal verfügt über zahlreiche Ermächtigungen, den sog. G–Untersuchungen (Grundsatzuntersuchungen), um diese, wie z.B. G-20 Lärm, G-25 Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten, G-37 Bildschirmarbeitsplätze, durchführen zu können.

Ferner bieten wir aber auch: Hörtests, Sehtests, Untersuchungen der Lungenfunktion, sowie Herz- und Kreislauf, Untersuchungen nach Strahlenschutz-, Röntgen- und Biostoffverordnungen inkl. aller Laborergebnisse usw. an.

Auf Anforderung können auch arbeitsmedizinische Gutachten erstellt werden. Hier wirken die Vertreter der Arbeitsmedizin mit.

Das arbeitsmedizinische Personal besucht Ihr Unternehmen regelmäßig und erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Leistungsdokumentation, im Betreuungszyklus von 3 Jahren!

Sämtliche Betreuung kann nach Ihren Wünschen in den Räumen Ihres Unternehmens stattfinden. Der Arbeits- und Produktionsprozess wird nicht unterbrochen; Wege- und Wartezeiten entfallen, die Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird minimiert.

Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, dann rufen Sie uns an und fragen Sie uns. Wir werden Ihnen dann ein Angebot zukommen lassen.

Wir arbeiten deutschlandweit und verfügen über ein flächendeckendes Netz von arbeitsmedizinischem Personal und Sicherheitsfachkräften, die wir Ihnen gerne als überbetrieblicher Dienstleister zur Verfügung stellen.

Über unser Kontaktformular können Sie uns eine E-Mail schreiben und finden dort auch alle weiteren Kontaktinformationen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber zum betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet.

"Betriebliches Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, im Betrieb, mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen sowie unter Nutzung der dort gegebenen oder herstellbaren spezifischen Potentiale Menschen gesund und arbeitsfähig zu halten; es betrifft also nicht nur schwerbehinderte Menschen."

Wir können Ihnen bei dem gesamten Verfahren helfen oder es für Sie gänzlich übernehmen. Weitere Informationen und ein individuelles Angebot erhalten Sie auf Anfrage, wir beraten Sie gerne.
Cookieeinstellungen
Diese Webseite nutzt Scripte und Cookies von Drittanbietern zur Bereitstellung von Nutzerinteraktionen sowie zur Analyse des Nutzerverhaltens. Akzeptieren Sie alle Scripte und Cookies, um unsere Webseite in vollem Umfang nutzen zu können. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit über den Link Cookieeinstellungen im Footer ändern.
zurück