Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Sicherheits- und Gesundheitskoordination<

Koordination nach Baustellenverordnung

Für Baustellen und Bauvorhaben gelten besondere Regelungen der Arbeitssicherheit. Dabei hat der Bauherr vor Beginn der Arbeiten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen und eine Vorankündigung an die zuständige Aufsichtsbehörde zu übemitteln.

Hierzu bestellt der Bauherr, wenn er diesen Aufgaben z.B. mangels fachlicher Qualifikation nicht selbst nachkommen kann, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
Dieser übernimmt die notwendigen Planungen und die erforderliche Koordination. In erster Linie dient diese Aufgabe dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.

Als staatlich ausgebildete Koordinatoren können wir Ihre Pflichten als Bauherr übernehmen. Wir erstellen für Sie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und übernehmen in beratender Tätigkeit die Baustellenkoordination (regelmäßige Begehungen, Unterweisungen, SiGe-Plan, etc.).

Unser Leistungen im Bereich SiGeKo in der Übersicht:

  • Erstellung der Vorankündigung
  • Erstellung des SiGe-Plans
  • Durchführung der Koordination durch regelmäßige Baustellenbesuche nebst Protokollierung und Dokumentation
  • Erstellen der Unterlage
  • Erstellen der Baustellenordnung
  • Einweisung der am Bau beteiligten Unternehmen

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