Aktuelle Informationen

08.05.2024

Wichtige Änderung im Bereich Gerüstbau

Bislang dürfen viele Gewerke noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Diese Erlaubnis wird zum 1. Juli 2024 neu geregelt.

Nicht nur das meisterpflichtige Gerüstbauerhandwerk, auch viele andere Berufe dürfen derzeit noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen und sogar von Dritten aufstellen lassen.

Dabei handelt es sich um:

Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetze und Steinbildhauer, Stukkateure,
Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlagenbauer, Installateure und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Tischler, Glaser, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Schilder- und Lichtreklamehersteller
sowie Gebäudereiniger.

Angehörige dieser Gewerke benötigen bislang keine zusätzliche Eintragung in der Handwerksrolle, wenn sie Gerüste aufstellen.

Grund dafür ist das Übergangsgesetz. Dessen Fristen laufen aber ab dem 1. Juli 2024 aus und die Befugnisse werden neu geregelt. Anderen Handwerken als den Gerüstbauern ist es dann nur noch erlaubt, Arbeits- und Schutzgerüste im Zusammenhang mit der eigenen Leistung aufzustellen. Für eingetragene Gerüstbauer gibt es ab dem 1. Juli 2024 keine Änderungen. Diese Betriebe dürfen weiterhin alle Arten von Gerüsten aufstellen.

Keine Änderung für Gerüstbauer, aber für andere Gewerke

 Alle Betriebe, die als Hauptleistung eines Auftrages – ohne Tätigkeit im eigenen       Handwerk – ein Arbeits- und Schutzgerüst aufstellen, unterfallen der Neuregelung: Sie benötigen ab dem Stichtag eine zusätzliche Eintragung in der Handwerksrolle mit dem meisterpflichtigen Gerüstbauerhandwerk. Eine Ausnahmebe­willigung nach § 8 Handwerksordnung (HwO) oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO oder § 7b HwO sind aber möglich.

Download:
15.01.2024

Start in das Jahr 2024

Offene Stellen, sind besetzt.

Wir freuen und das wir unsere offenen Stellen besetzen konnten.

 

Zum 01.03.2024 beginnt unsere neue FaSi ihren Dienst, nach der Einarbeitungsphase wird er seine Kunden übernehmen.

 

Zum 01.08.2024 begint unsere Auszubildende ihre Lehre als Kauffrau für Büromanagement.

 

Das Team der QGM begrüßt seine neuen Mitglieder, wir freuen uns auf Euch!

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