Aktuelle Informationen
Arbeitsschutz 2025 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Quartalsweise Zusammenfassung mit den relevanten Vorschriften und Technischen Regeln
Im Jahr 2025 treten zahlreiche Änderungen, Konkretisierungen und Aktualisierungen im Arbeitsschutz in Kraft. Viele davon sind redaktioneller Natur, einige haben jedoch deutliche Auswirkungen auf Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationen und betriebliche Abläufe. Die nachfolgende Übersicht fasst die wichtigsten Punkte quartalsweise und mit den jeweiligen Regelwerken zusammen.
Q1 – Januar bis März 2025
1) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Novellierung seit 05.12.2024 verbindlich
Vorgaben: GefStoffV §§ 6–8, Anhang I Abschnitt 1.3, TRGS 400, TRGS 402, TRGS 905/906
Die Gefahrstoffverordnung wurde überarbeitet und enthält nun das verbindliche risikobezogene Maßnahmenkonzept. Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen anpassen.
2) Aktualisierte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
Vorgaben: TRGS 900, TRGS 901
Mehrere Grenzwerte wurden angepasst. Betriebe müssen Schutzmaßnahmen, Lüftung und PSA überprüfen.
Erweiterte Pflichten bei beauftragten Tätigkeiten
Vorgaben: GefStoffV §§ 14–15, TRGS 524, TRGS 519
Der Veranlasser von Arbeiten trägt erweiterte Informations und Mitwirkungspflichten.
Q2 – April bis Juni 2025
1) Neue DGUV Vorschrift 2 – Flexiblere Betreuung
Vorgaben: DGUV Vorschrift 2 (2025), DGUV Regel 100 002, ASiG §§ 5–7
Die Betreuung durch SiFa und Betriebsärzte kann nach Erstbegehung teilweise digital erfolgen.
2) Erweiterte Zugangswege zur SiFa-Qualifikation
Vorgaben: DGUV Grundsatz 304 003
Auch Biologie, Psychologie und Ergonomie können künftig zu SiFa Qualifikationen führen.
Q3 – Juli bis September 2025
3) Überarbeitung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Vorgaben: ASR A2.2 (07/2025), ArbStättV Anhang 2.2, ArbSchG § 10, DGUV Information 205 003
4) Brandschutzbeauftragte sind nur noch bei erhöhter Brandgefährdung verpflichtend.
Aktualisierung der ASR V3a.2 „Barrierefreie Arbeitsstätten“
Vorgaben: ASR V3a.2, ArbStättV § 3a, DIN 18040
Barrierefreiheit muss bei Neu und Umbauten stärker berücksichtigt werden.
5) Neue DGUV Informationen zu Ergonomie und Schichtarbeit
Vorgaben: DGUV 208 033, DGUV 206 025, ArbZG, ArbSchG §§ 4–5
Neue Empfehlungen zu ergonomischer Gestaltung und Schichtarbeit.
Q4 – Oktober bis Dezember 2025
1) Überarbeitete Regelungen für biologische Arbeitsstoffe
Vorgaben: BioStoffV §§ 4–12, TRBA 250 (2025), TRBA 100, DGUV Regel 109 003
Anpassungen zu Schutzstufen, Hygiene und Unterweisungen.
2) Krebserzeugende Stoffe und Asbest
Vorgaben: GefStoffV Anhang II, TRGS 519, TRGS 906, TRGS 402
Strengere Vorgaben für Expositionsermittlung, Dokumentation und Maßnahmenplanung.
3) Neue Dokumentations und Meldepflichten auf Baustellen
Vorgaben: BaustellV § 2, RAB 30, DGUV 211 006
Genauere Anforderungen an Vorankündigung, SiGePlan und Dokumente.
Bedeutung für Unternehmen
• Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren.
• Dokumentation von Unterweisungen und Prüfungen stärken.
• Arbeitsstätten und Brandschutz neu bewerten.
• Anforderungen auf Baustellen beachten.
SiGeKo Dienstleistungen
Wir gratulieren Sven Petrers zur bestandenen SiGeKo Prüfung!
Somit kann die QGM mbH auch diese Dienstleistung wieder anbieten. Unser nächses >Projekt startet im März 2062.
Änderung im Jugendarbeitsschutzgesetz
Bitte prüfen Sie ob dies eine Relevanz für Ihr Unternehmen hat.
Nutzen Sie dazu unseren Aushang "Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze". Diesen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns dazu an.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 9 Absatz 2 Nummer 3 werden nach dem Wort "Pausen" die Wörter "und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte" eingefügt.
2. In § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort "Pausen" die Wörter "und der notwendigen Wegezeiten zwischen Teilnahmeort und Ausbildungsstätte" eingefügt.
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Bitte prüfen Sie ob dies eine Relevanz für Ihr Unternehmen hat.
Nutzen Sie dazu unseren Aushang "Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze". Diesen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns dazu an.
Artikel 32, Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
§ 23 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 eingefügt:
"9. Verstöße gegen Vorgaben für Pakete mit erhöhtem Gewicht nach dem Postgesetz,".
b) In dem Satzteil nach Nummer 9 werden die Wörter "Nummern 1 bis 8" durch die Wörter "Nummern 1 bis 9" ersetzt.
2. In Satz 2 wird nach den Wörtern "genannten Behörden" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern "den Finanzbehörden" die Wörter "und der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"
Bekanntmachung von Technischen Regeln
TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"
Bitte prüfen Sie ob dies eine Relevanz für Ihr Unternehmen hat.
Hinweis:
Mehrere Isocyanate wurden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bereits als krebserzeugend eingestuft.
Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: - TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"
Vom 01. Juli 2024
(GMGl. Nr. 27 vom 29.07.2024 S. 536)
- Bek. d. BMAS v. 1.7.2024 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regel für Gefahrstoffe bekannt:
- Neufassung der TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"
Die TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen", Ausgabe März 2009, GMBl 2009 S. 349-359 [Nr. 18-19] v. 4.5.2009, wird wie folgt neu gefasst *:
ID: 241829
DGUV Information 208-053
LINK
Wichtige Änderung im Bereich Gerüstbau
Bislang dürfen viele Gewerke noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Diese Erlaubnis wird zum 1. Juli 2024 neu geregelt.
Nicht nur das meisterpflichtige Gerüstbauerhandwerk, auch viele andere Berufe dürfen derzeit noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen und sogar von Dritten aufstellen lassen.
Dabei handelt es sich um:
Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetze und Steinbildhauer, Stukkateure,
Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlagenbauer, Installateure und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Tischler, Glaser, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Schilder- und Lichtreklamehersteller
sowie Gebäudereiniger.
Angehörige dieser Gewerke benötigen bislang keine zusätzliche Eintragung in der Handwerksrolle, wenn sie Gerüste aufstellen.
Grund dafür ist das Übergangsgesetz. Dessen Fristen laufen aber ab dem 1. Juli 2024 aus und die Befugnisse werden neu geregelt. Anderen Handwerken als den Gerüstbauern ist es dann nur noch erlaubt, Arbeits- und Schutzgerüste im Zusammenhang mit der eigenen Leistung aufzustellen. Für eingetragene Gerüstbauer gibt es ab dem 1. Juli 2024 keine Änderungen. Diese Betriebe dürfen weiterhin alle Arten von Gerüsten aufstellen.
Keine Änderung für Gerüstbauer, aber für andere Gewerke
Alle Betriebe, die als Hauptleistung eines Auftrages – ohne Tätigkeit im eigenen Handwerk – ein Arbeits- und Schutzgerüst aufstellen, unterfallen der Neuregelung: Sie benötigen ab dem Stichtag eine zusätzliche Eintragung in der Handwerksrolle mit dem meisterpflichtigen Gerüstbauerhandwerk. Eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Handwerksordnung (HwO) oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO oder § 7b HwO sind aber möglich.
Start in das Jahr 2024
Offene Stellen, sind besetzt.
Wir freuen und das wir unsere offenen Stellen besetzen konnten.
Zum 01.03.2024 beginnt unsere neue FaSi ihren Dienst, nach der Einarbeitungsphase wird er seine Kunden übernehmen.
Zum 01.08.2024 begint unsere Auszubildende ihre Lehre als Kauffrau für Büromanagement.
Das Team der QGM begrüßt seine neuen Mitglieder, wir freuen uns auf Euch!